Umweltminister mahnen zur Eile
Die Umweltministerkonferenz hat die Bundesregierung aufgefordert, nach dem maßgeblichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts so schnell wie möglich Vorschläge zur rechtssicheren Anpassung des Düngerechts zu entwickeln. Notwendig ist laut den Ressortchefs dabei eine enge Abstimmung zwischen den Agrar- und Umweltressorts des Bundes und der Länder.

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Düngerecht sollte eine schnelle Überarbeitung der monierten Vorschriften zumindest nicht am Willen der beteiligten Akteure scheitern. Den Rufen nach einer zügigen Novelle haben sich jetzt auch die Umweltminister der Bundesländer angeschlossen.
Die Ressortchefs forderten die Bundesregierung am Freitag (14.11.) auf, "unverzüglich" und in enger Abstimmung mit den Ländern Vorschläge zur rechtssicheren Anpassung des Düngerechtes zu entwickeln. Ziel müsse es sein, den Gewässer- und Bodenschutz sowie die "berechtigten Belange" der Landwirtschaft gleichermaßen zu berücksichtigen und den Vorgaben der europäischen Nitratrichtlinie gerecht zu werden. Notwendig ist aus Sicht der Minister, bei der schnellen Klärung der offenen rechtlichen Fragen gemeinsam mit den Umwelt- und Agrarressorts des Bundes und der Länder vorzugehen.
Sachsens Ressortchef Georg-Ludwig von Breitenbuch erwartet von der Bundesregierung "eine gemeinsame Suche nach umsetzbaren Wegen hin zu einem ausgeglichenen Düngerecht". Der Richterspruch biete die Chance, das Düngerecht insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und lang diskutierte Fragen, beispielsweise der Verursachergerechtigkeit, nun zu beantworten. "Das Zepter des Handelns liegt beim Bundeslandwirtschaftsministerium", betonte Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Er unterstrich, dass bis zum Beginn der Vegetationsperiode im Februar 2026 eine rechtssichere Lösung gefunden sein müsse.
Klare Vorgaben für Berlin
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 24. Oktober die Ausweisung der Roten Gebiete in Bayern für unwirksam erklärt, und zwar wegen der unzureichenden Regelungsgrundlage im Bundesrecht. Den Leipziger Richtern zufolge ergibt sich aus der Düngeverordnung nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen. Die vom Bund erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) reicht laut der Entscheidung dafür nicht aus. Gefordert wird eine Rechtsnorm mit Außenwirkung, die insbesondere Anforderungen an die Messstellendichte, die Art des für die Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten anzuwendenden Verfahrens und die Frage, ob und in welchem Maße Flächen im Randbereich einbezogen werden, beinhalten muss.
Noch am Tag der Urteilsverkündung waren die ersten Rufe nach einer schnellen Überarbeitung der Düngeverordnung laut geworden. Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet, forderte den Bund auf, unverzüglich die Rechtsgrundlage zu ändern. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach von einem deutlichen Signal, rechtssichere Regelungen zum Schutz des Grundwassers zu schaffen. Zurückhaltender zeigte sich bislang die Bundesregierung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich bislang bedeckt gehalten und wartet die schriftliche Urteilsbegründung ab. Bekräftigt hat das Ressort seinen Willen, das Düngerecht stärker am Prinzip der Verursachergerechtigkeit auszurichten.
Nach Einschätzung des Göttinger Rechtswissenschaftler Prof. José Martínez haben die Leipziger Richter der Bundesregierung "klare Vorgaben" gemacht. Demnach müssen unter anderem die bundesrechtlichen Vorgaben für die Gebietsausweisung präzisiert werden. Dazu zählt der Jurist insbesondere die Festlegung eines transparenten und wissenschaftlich fundierten Verfahrens, ferner die Verdichtung des Messstellennetzes sowie klare Kriterien, wann und wo Gebiete als "Rot" oder "Gelb" ausgewiesen werden dürfen. AgE
