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Teilweise neue Bedingungen ab dem Jahr 2024

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Nachdem die Initiative Tierwohl (ITW) Anfang Juli Klarheit erhielt, dass sie ihre Tätigkeit nach dem Ende der aktuellen Programmlaufzeit fortführen kann, hat sie nun darüber informiert, wie es ab Januar 2024 für die teilnehmenden Tierhalter konkret weitergehen soll. Wie die Initiative heute mitteilte, gelten ab dem 1. April 2024 für die Hähnchen- und Putenhalter unverbindliche Preisaufschläge, deren Höhe auf einer Empfehlung der ITW-Gremien basiert.

Nachdem die Initiative Tierwohl (ITW) Anfang Juli Klarheit erhielt, dass sie ihre Tätigkeit nach dem Ende der aktuellen Programmlaufzeit fortführen kann, hat sie nun darüber informiert, wie es ab Januar 2024 für die teilnehmenden Tierhalter konkret weitergehen soll. Wie die Initiative heute mitteilte, gelten ab dem 1. April 2024 für die Hähnchen- und Putenhalter unverbindliche Preisaufschläge, deren Höhe auf einer Empfehlung der ITW-Gremien basiert. Pro Kilogramm Lebendgewicht betragen diese für Hähnchen 2,75 Cent, für Putenhennen 3,25 Cent und für Putenhähne 4,0 Cent. Empfohlen wird, rechtzeitig Vereinbarungen mit Abnehmern zu treffen, um den Aufpreis zu fixieren.



Die Haltungskriterien für die Puten- und Pekingentenmast bleiben für 2024 zunächst unverändert. In der Hähnchenmast gelten im neuen Programm ergänzende Anforderungen an das Beschäftigungsmaterial und den Umgang mit Befunddaten sowie die Umsetzung einer Dämmerlichtphase. Für Schweinehalter werden die Tierwohl-Kriterien im kommenden Jahr nicht verschärft. Mit Blick auf die staatliche Tierhaltungskennzeichnung sowie auf mögliche Änderungen in der Tierschutz-Nutztierverordnung wird es laut ITW aber voraussichtlich zum Jahr 2025 weitere Veränderungen bei den Anforderungen für Geflügel- und Schweinehalter geben.



Vereinbarung über Preisaufschlag treffen

 

Auch für Schweinehalter gilt künftig in der ITW eine Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlags, die von den Gremien auf 5,28 Euro beziffert wurde. Daher empfiehlt die ITW allen Schweinemästern, rechtzeitig Vereinbarungen mit ihren Abnehmern zu treffen, in denen der entsprechende Tierwohlaufpreis festgehalten ist. Für den einzelnen Schweinemäster wird erst dadurch der Preisaufschlag fix. Ausgenommen sind die Ferkelerzeuger, die weiterhin ein festes Tierwohlentgelt aus dem sogenannten Ferkelfonds erhalten.



Zusätzlich soll im neuen Programm ab 2024 die Nämlichkeit für Schweinefleisch stärker gefördert werden. Aus diesem Grund wird ab dem 1. Juli ein Bonus-System für die Vermarktung von nämlichen Ferkeln eingeführt. Ferkelaufzüchter, die an ITW-Mäster liefern, erhalten ab Juli 2024 mit 4 Euro pro Tier ein höheres Tierwohlentgelt.



Keine Begrenzung der Teilnahmedauer mehr

 

Das neue Programm bringt der ITW zufolge auch Veränderungen in der Prüfsystematik mit sich. Die jährlichen Programmaudits sowie ein unangekündigter Bestandscheck ersetzen in Zukunft die Bestätigungsaudits, die bisher nötig waren. Diese Änderungen gehen einher mit einer Umstellung der Teilnahmelaufzeiten der Tierhalter. Nach dem Start ins neue Programm wird es keine zeitliche Begrenzung der Teilnahmedauer mehr geben. Die Teilnahme verlängert sich automatisch, sofern die Teilnahme nicht gekündigt und alle Audits bestanden werden. Ab September 2023 können sich alle Geflügel- und Schweinehalter für das Programm 2024 registrieren. AgE/jo

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