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Sicherheitszuschlag bei Biogasanlagen soll insgesamt 12 Cent betragen

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Die Ampelfraktionen haben sich auf Änderungen bei der geplanten Erlösabschöpfung für Biogasanlagenbetreiber verständigt. Wie heute in Koalitionskreisen verlautete, soll der Sicherheitszuschlag bei Biogasanlagen auf 9 Cent/kWh angehoben werden.

Die Ampelfraktionen haben sich auf Änderungen bei der geplanten Erlösabschöpfung für Biogasanlagenbetreiber verständigt. Wie heute in Koalitionskreisen verlautete, soll der Sicherheitszuschlag bei Biogasanlagen auf 9 Cent/kWh angehoben werden. Zusammen mit dem Sicherheitszuschlag für Erneuerbare-Energien-Anlagen von 3 Cent ergibt sich für Biogasanlagen ein Wert von insgesamt 12 Cent/kWh.

 

Eine Anpasung soll es auch bei der Bagatellregelung für kleine Biogasanlagen geben. Bei den Anlagen mit bis zu 1 MW soll nun nicht mehr auf die installierte Leistung, sondern auf die Bemessungsleistung abgehoben werden. Sie ergibt sich aus dem Quotienten aus den tatsächlich produzierten Kilowattstunden und der Zahl der Stunden in einem Jahr.

 

Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, begrüßte den Kompromiss, nachdem die ersten Entwürfe des Bundeswirtschaftsministeriums zur Ausgestaltung der Strompreisbremse noch erhebliche Schwächen aufgewiesen hätten. Vor allem bei der Ausgestaltung des Mechanismus, mit dem Übererlöse abgeschöpft werden sollten, sei die besondere Rolle der Biogasanlagen in der Energieerzeugung nicht ausreichend berücksichtigt worden, sagte Konrad gegenüber AGRA-EUROPE.

 

Für ihre Fraktion sei es in den Verhandlungen von Anfang an ein Ziel gewesen, dass Anlagenbetreiber nicht systematisch benachteiligt werden, betonte die FDP-Politikerin. Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen bei Anlagentechnik, Wartung und Reparatur sowie vor allem angesichts der aktuell höheren Substratkosten sei es daher richtig und wichtig, den Sicherheitszuschlag anzupassen.

 

Nicht akzeptabel sei zudem der Vorschlag des Wirtschaftsressorts gewesen, die vorgesehene Bagatellgrenze von 1 MW an der installierten Leistung festzumachen. Dies hätte Konrad zufolge besonders diejenigen Biogasanlagenbetreiber benachteiligt, die ihre Anlagen flexibilisiert haben, um Stromspitzen abfangen zu können. Die FDP habe nun erreicht, dass die Bemessungsleistung als Maßstab genommen werde. Damit setze man EU-Vorgaben national mit Augenmaß um. Die Liberale spielt damit darauf an, dass die Brüsseler Pläne für eine Gewinnabschöpfung eine Orientierung an der installierten Leistung vorsehen. AgE/rm

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