Maisdeckel soll angehoben werden
Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich auf Änderungen am Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Unter anderem soll der Maisdeckel auf 50% angehoben werden. Zudem wird die Bundesregierung darauf verpflichtet, bis 1. Dezember 2026 ein Gesetz zur Grüngas- respektive Grünheizölquote vorzulegen, das 100% klimaneutrale Brennstoffe ab 2045 vorschreibt. Die Grünen-Fraktion kritisierte die geplanten Änderungen umgehend. Die Linke hat Verfassungsklage eingereicht.
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Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich übers Wochenende auf Änderungen am Regierungsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verständigt. Der entsprechende Änderungsantrag liegt nun beim federführenden Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie. Gleich mehrere Anpassungen sind von Relevanz für die Bioenergiebranche.
Bei der Biomassedefinition des Entwurfs findet sich auch ein gesellschaftlich umstrittener Punkt: Der sogenannte "Maisdeckel" für Vergärungsanlagen ab 1 Megawatt Leistung, die ab 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, soll dem Änderungsantrag zufolge von 40 auf 50% angehoben werden. Um rechtliche Inkonsistenzen zu vermeiden, müsste parallel der "Maisdeckel" im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angepasst werden; dieses wird aktuell ebenfalls novelliert. Über die Höhe der 2021 eingezogenen Obergrenze für den maximal zulässigen Anteil von Mais im Substratmix bei der Erzeugung von Biogas hatten sich seitdem immer wieder heftige Debatten entzündet.
Was das Heizen mit Holz, Biogas und Biomethan angeht, soll es im GModG Nachbesserungen bei Zertifizierungs- und Nachweispflichten geben. Unter anderem sollen künftig auch manuell beschickte Biomasseöfen zur Nutzung von fester Biomasse in neuen Heizungen zulässig sein.
100 Prozent klimaneutrale Brennstoffe ab 2045
Bemerkenswert: Die Quote für den klimafreundlichen Brennstoffanteil soll mit einem neuen Paragrafen § 42a nun konkret verankert werden. "In einem bis zum 1. Dezember 2026 durch die Bundesregierung vorzulegenden Gesetz wird eine Grüngas-/Grünheizölquote eingeführt", heißt es im Dokument. Zudem sollen Inverkehrbringer ab 2045 verpflichtet sein, vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.
Grüne lehnen Novelle weiter ab
Dieses Vorgehen eines zusätzlichen Gesetzes zur Quote wertete der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Michael Kellner, in einem kurzfristig anberaumten Pressegespräch am Montag (6.7.) als "ungewöhnlich".
Aus Sicht der Grünen verschlechtere der Gesetzentwurf das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch immer, weshalb sie die Novelle weiter in Gänze ablehnen.
Nach aktuellem Stand soll die Beratung zum Entwurf des GModG am Mittwoch in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses abgeschlossen werden. Allerdings wird das Plenum wohl nicht mehr vor der Sommerpause abschließend über die geplante Novelle beraten. Wegen der Haushaltswoche dürfte der Termin auf die zweite Sitzungswoche des Bundestags im September rücken, die vom 21. bis zum 25. anberaumt ist. "Union und SPD sind von ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht überzeugt", kommentierte Kellner den sich abzeichnenden Terminplan. Der Grünen-Politiker riet der Koalition, die Vorlage im Sommer "still und heimlich zu beerdigen".
Klage der Linksfraktion
Bereits am Freitag (3.7.) hatte die Linksfraktion beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen das Gesetzgebungsverfahren zur GEG-Reform eingereicht. Die Abschaffung der 65-Prozent-Erneuerbare-Regel führe zu einem Rückschritt im Klimaschutz, der die Gestaltungsfreiheit künftiger Gesetzgebung massiv einenge, begründete die Oppositionsfraktion den Schritt. Zudem rügt die Linke, der Regierung fehlten belastbare Zahlen zur Verfügbarkeit der für Bio-Treppe und Grüngasquote nötigen Mengen sowie Angaben zu den Mehremissionen des Vorhabens.
Der Zeitpunkt für den juristischen Vorstoß war von der Linken nicht zufällig gewählt, denn mit der Organklage wollte die Linke einen Bundestagsbeschluss zur Novelle noch vor der Sommerpause verhindern. Zu einer Verschiebung scheint es nun so oder so zu kommen. AgE
