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Glyphosat-Verbot gerichtlich gekippt

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Der Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat ist in Luxemburg jetzt wieder zugelassen. Wie das Landwirtschaftsministerium des Großherzogtums gestern mitteilte, hat der Verwaltungsgerichtshof am vorigen Donnerstag das dort seit Januar 2021 geltende Verbot dieses Wirkstoffs wieder gekippt. Damit bestätigten die Richter das Urteil der Vorinstanz - dem Verwaltungsgericht.

Der Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat ist in Luxemburg jetzt wieder zugelassen. Wie das Landwirtschaftsministerium des Großherzogtums gestern mitteilte, hat der Verwaltungsgerichtshof am vorigen Donnerstag das dort seit Januar 2021 geltende Verbot dieses Wirkstoffs wieder gekippt. Damit bestätigten die Richter das Urteil der Vorinstanz - dem Verwaltungsgericht. Gegen das Verbot von Glyphosat geklagt hatte die Bayer AG. Der Konzern vertreibt seit der Übernahme von Monsanto Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff enthalten.

 

Luxemburgs Landwirtschaftsminister Claude Haagen erklärte nach dem Richterspruch lediglich, man habe „die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis genommen“. Nach einer detaillierten Analyse des Urteils werde die Regierung über die weiteren Schritte entscheiden. Diese werde man zu gegebener Zeit bekanntgeben, so der Sozialist.

 

Auch in Deutschland ist bekanntlich gemäß des Koalitionsvertrages der Ampel ein Ende für die Glyphosat-Zulassung geplant. Diese soll in Deutschland zum 1. Januar 2024 auslaufen. Hierauf hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zuletzt wiederholt hingewiesen. Die aktuelle EU-Zulassung für Glyphosat endet am 15. Dezember dieses Jahres; ob eine Neuzulassung erfolgt ist offen.

 

Die federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird ihre abschließende Neubewertung des Herbizidwirkstoffs voraussichtlich im Juli 2023 vorlegen. Ursprünglich war eine Präsentation der Ergebnisse bereits spätestens für Herbst vorigen Jahres anvisiert worden. Diese Frist sei aber aufgrund der umfangreichen Rückmeldungen im Bewertungsprozess nicht einzuhalten, begründete die Behörde in Parma die Verspätung.

 

Derweil stellte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung bereits Ende Mai 2022 klar, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend „nicht gerechtfertigt“ sei. Auch die bestehende Einstufung wurde beibehalten, der zufolge der Wirkstoff Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen ist. AgE/kl

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