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Aus für Flufenacet besiegelt

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Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet müssen bis Ende des Jahres die Zulassungen in der EU entzogen werden. Aufbrauchsfristen gelten dann maximal bis Dezember 2026. Das geht aus einer Durchführungsverordnung hervor, die die EU-Kommission jetzt veröffentlicht hat. Derweil hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Zulassung des flufenacethaltigen Herbizids Elipris wieder in Kraft gesetzt.

Die Tage des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Flufenacet sind endgültig gezählt. Eine Durchführungsverordnung, nach der das herbizide Mittel nicht erneut zugelassen wird, ist am Mittwoch (21.5.) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Demnach müssen die Mitgliedstaaten spätestens am 10. Dezember 2025 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel aufheben, die Flufenacet als Wirkstoff erhalten. Etwaige Aufbrauchfristen müssen spätestens am 10. Dezember 2026 enden.

Als Begründung führt die EU-Kommission die hormonschädlichen Eigenschaften von Flufenacet an. Der Wirkstoff erfülle damit nicht mehr die Genehmigungskriterien der Pflanzenschutzmittelverordnung. Außerdem verweist die Kommission auf die reproduktionstoxischen Eigenschaften des Flufenacet-Abbauprodukts Trifluoressigsäure (TFA).

Wegen der "inhärenten toxikologischen Eigenschaften" der zu den sogenannten Ewigkeitschemikalien gerechneten TFA betrachtet die Kommission den Stoff als "relevanten Metaboliten mit hohem Potenzial für die Kontamination des Grundwassers". Der für diese Abbaustoffe festgelegten gesetzlichen Grenzwert von 0,1 μg/l sei in "allen relevanten Grundwasser-Bewertungsszenarien" deutlich überschritten worden, heißt es in der Verordnung.

Vor allem die Einschätzung zu TFA könnte für die Wirkstoffvielfalt in der EU nicht unerhebliche Folgen haben. Flufenacet ist zwar laut Daten des Umweltbundesamtes (UBA) jener Pflanzenschutzmittelwirkstoff, der am meisten TFA bildet, aber bei Weitem nicht der Einzige.

Rechtsstreit um Elipris geht weiter

Derweil geht in Deutschland das Tauziehen um das flufenacethaltige Herbizid Elipris in die nächste Runde. Wie das für Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gegenüber AGRA Europe bestätigte, ist die Zulassung des Pflanzenschutzmittels seit Montag (19.5.) wieder gültig. Das unter anderem gegen den Ackerfuchsschwanz eingesetzte Unkrautbekämpfungsmittel kann damit vorerst wieder normal verkauft, gelagert und eingesetzt werden.

Grund ist ein Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG). Dieses hatte am Montag einem Eilantrag des Elipris-Herstellers Corteva Agriscience Germany stattgegeben. Die vom Verwaltungsgericht Braunschweig ausgesetzte Vollziehung der Zulassung wurde durch das OVG aufgehoben.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die zuvor per eigenem Eilantrag die Zulassung von Elipris hatte aussetzen lassen, kritisierte die Gerichtsentscheidung scharf. Laut DUH hat sich das OVG in seiner Entscheidung darauf berufen, dass das Mittel in Tschechien zugelassen sei, weshalb es auch in Deutschland zugelassen sein müsste. Die DUH widerspricht in einer Erklärung vom Mittwoch (21.5.) dieser Rechtsauffassung entschieden.

"Die Zulassungsentscheidung eines anderen Mitgliedstaates darf nicht über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gestellt werden", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach Ansicht der DUH hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2024 entschieden, dass nationale Behörden eigene Bewertung vornehmen müssen und nicht gezwungen seien, "blind der Einschätzung eines anderen EU-Staates zu folgen". Im anhängigen Hauptsacheverfahren werde sich die DUH daher weiterhin für eine Klärung dieser Rechtsfrage einsetzen. AgE

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