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Am 1. Mai soll es losgehen

|   top-news

Die EU hat das notwendige Dokument – die sogenannte "Verbalnote" - zur vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay übermittelt. Am 1. Mai geht es los.

Das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den vier Mercosur-Staaten wird ab dem 1. Mai vorläufig angewendet. Wie die EU-Kommission am Montag (23.3.) bekannt gab, wurde die dafür notwendige "Verbalnote" an den rechtlichen Verwahrer der Mercosur-Verträge, das ist Paraguay, übermittelt. Zuvor hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits am 27. Februar erklärt, möglichst zeitnah die vorläufige Anwendung starten zu wollen.

 

Die Mitgliedstaaten der EU hatten am 9. Januar für das Abkommen votiert. Im Anschluss hatten dann auch Argentinien, Brasilien und Uruguay das Ratifizierungsverfahren final abgeschlossen. Auch Paraguay hat das Abkommen kürzlich ratifiziert und wird seine Notifizierung wohl demnächst übermitteln.

Zustimmung des EU-Parlaments noch nicht notwendig

 

Auf EU-Ebene ist eine vorläufige Anwendung auch ohne grünes Licht aus dem Europaparlament möglich. Der Vorsitzende im Handelsausschuss des Europaparlaments, Bernd Lange, hatte ursprünglich auch darauf gepocht, dass das Abkommen vorläufig erst nach dem Plazet aus dem EU-Parlament angewendet werden sollte. Im Podcast mit AGRA Europe war Lange jüngst aber von seiner Haltung abgerückt.

 

Der Hintergrund: Eine knappe Mehrheit der EU-Abgeordneten hatte vor Kurzem für eine Prüfung des Handelsvertrages durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) votiert und dadurch die endgültige Ratifizierung verzögert. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird das Europaparlament endgültig über die Zukunft des Handelsvertrages entscheiden - Stand heute in knapp einem Jahr. AgE

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