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Die politische Einigung steht

|   top-news

In den Trilogverhandlungen zum GAP-Vereinfachungspaket wurde eine Einigung erzielt. Die wichtigste Hürde ist damit genommen; die Erleichterungen können voraussichtlich bereits 2026 angewendet werden. Noch steht die formale Zustimmung der Gesetzgeber aus. Landwirte können sich auf weniger strenge Regeln für "temporäres Grünland" vorbereiten. Außerdem soll eine "Green-by-Definition-Regelung" für Ökobetriebe eingeführt werden.

Gerade noch rechtzeitig sind sich EU-Kommission, Rat und Europaparlament über das GAP-Vereinfachungspaket einig geworden. Der Trilog konnte am Montagabend (10.11.) abgeschlossen werden. Nachdem die politische Einigung nun unter Dach und Fach ist, könnten die Landwirte bereits 2026 in den Genuss vieler Erleichterungen kommen. Lediglich die formale Zustimmung der beiden Co-Gesetzgeber steht noch aus.

Im Paket enthalten sind unter anderem Vereinfachungen für Dauergrünland: Flächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerland gelten, sollen diesen Status behalten können, selbst wenn sie nicht gepflügt, gegrubbt oder neu eingesät werden. Bisher war es erforderlich, Ackerland alle fünf bis sieben Jahre umzubrechen, damit es diesen Status behält.

Außerdem haben sich Rat und Parlament auf eine "Green-by-Definition-Regelung" für Ökobauern geeinigt. Die Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebes, die nach Bio-Standards bewirtschaftet werden, sich also entweder gerade in der Umstellung befinden oder bereits zertifiziert sind, würden so in den Augen der EU automatisch als weitgehend in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) gelten. Die Mitgliedstaaten sollen diese Vereinfachung allerdings begrenzen dürfen, sodass ökologisch wirtschaftende Betriebe auch weiterhin zumindest für einen Teil der GLÖZ-Regeln Nachweise erbringen müssten.

Darüber hinaus sollen Landwirte zukünftig maximal einer offiziellen Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr unterzogen werden dürfen. Kleinlandwirte sollen zukünftig mehr Geld von der EU erhalten können.

Nach einer ersten Einschätzung der Kommission könnten die Vereinfachungen zu jährlichen Einsparungen von bis zu 1,6 Milliarden Euro für die europäischen Landwirte und mehr als 200 Millionen Euro für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten führen. AgE

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